AGB

SCAMIX Camps

von WR Sportmarketing GbR (WR),
Sanddornweg 36, 42781 Haan

GF: Erwin Reinacher und René Witte

- ab 01.11.2011 -

 

I.          Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle SCAMIX Camps von WR. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten von WR, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.

 

II.         Abschluss des Vertrages

 

(1) Mit der Anmeldung für ein Camp (Buchung) bietet der Kunde WR den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Camp-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen sowie - soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen - aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, via Internet (Onlineformular) oder per E-Mail erfolgen.

 

(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird WR dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Camp.

 

(3) Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt erst mit der Buchungsbestätigung von WR an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, jedenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss, übermittelt WR dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

 

III.        Leistungen

 

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen von WR ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie der Internetseite www.scamix.de von WR und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

 

(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Camp-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von WR geschuldeten Leistung führen. WR wird den Kunden über beabsichtigte Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche  wegen Mängeln der  geänderten Leistungen bleiben von Abs. 2 unberührt.

 

IV.        Zahlung / Textilien

 

(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von WR fällig.

 

(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Camps, kann WR die Individualisierung und Anlieferung der Textilien zum Camp-Termin nicht gewährleisten. In diesem Falle erfolgt die Lieferung direkt an den Kunden. Hierfür werden zusätzlich zum Camp-Preis EUR 5,00 für den Versand der Textilien berechnet.

 

(3) Im Falle des Rücktritts gem. Abschnitt VII Abs. 1 ist der Kunde unbeschadet seines Rücktritts vom Camp-Vertrag dann zur Abnahme des Camp-Trikots verpflichtet, wenn der die Personalisierung des Trikots bestellt hatte. In diesem Falle erhält er das mit seinem Namen bedruckte Trikot per Post zugeschickt und hat hierfür eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00 (Trikot, Beflockung & Porto) zu zahlen.

 

(4) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden (insbesondere die Zahlung des Camp-Preises und von Stornokosten bei Buchung für mehrere Personen), sofern er nicht vor Vertragsschluß ausdrücklich darauf hinweist, daß er lediglich als Vertreter auftritt. WR kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, daß der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.

 

(5) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsgemäß durch WR angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Camp-Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Camp-Preises.

 

V.         Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Camps durch WR erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Abs. 1 durch WR für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

 

(2) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung  den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, daß er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von WR hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. WR ist berechtigt, die Teilnahme am Camp von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.

 

(3)  Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.

 

(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, daß ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die  Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, WR über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.

 

(5) WR ist berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn offensichtlich ist, daß er nach seinem Gesundheitszustand den Camp-Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, daß die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren.

 

VI.        Kündigung und Rücktritt durch WR

 

(1) WR ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Camp-Durchführung mit sofortiger Wirkung zu  kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für WR unzumutbar ist. Insbesondere behält sich WR das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus dem Camp auszuschließen.

 

(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Abs. 1-4 dieser Bedingungen bzw. sonstige Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Camps bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind, sowie in den Fällen des Abschnitt IV Abs. 6 und 7.

 

 (3) Im Falle einer gem. Abs. 1 und 2 berechtigten Kündigung behält WR den Anspruch auf den vollständigen Camp-Preis. WR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von WR bleiben durch diese Regelung unberührt.

 

(4) Bei Nichterreichen der mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl  (generell 30) ist WR berechtigt, vom Camp-Vertrag zurücktreten. WR wird dem Kunden gegenüber die Absage des Camps unverzüglich mitteilen.

 

(5) Wird ein SCAMIX Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird WR dem Kunden nach Möglichkeit kurzfristig eine Ersatzveranstaltung anbieten, die in einer Entfernung von maximal 40km vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegen darf. Der Kunde hat sich über dieses Angebot unverzüglich gegenüber WR zu erklären. Nimmt er es an, gewährt WR ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um ein nach Zeit und Inhalt vergleichbares Camp handelt. Ist der Preis für das Ersatz-Camp günstiger, erstattet WR dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Camp-Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche hat er gegen WR aus der Absage – außer in den Fällen des Abschnitt VIII Abs. 4 - nicht.

 

VII.       Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden

 

(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Camp-Vertrag zurückzutreten:

 

a)    Der Rücktritt ist gegenüber WR schriftlich zu erklären.

b)    Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von WR  zu leisten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Camp-Beginn sind 50% des vereinbarten Camp-Preises zu zahlen. Erfolgt keine Abmeldung, so ist der volle Camp-Preis zu zahlen.

c)     Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.

 

(2) Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall  kann er die Teilnahme an einer gleichwertigen zeitnahen Ersatzleistung verlangen, soweit eine solche durch WR ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot realisiert werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von WR über die Änderung der Camp-Leistung gegenüber WR geltend zu machen. Abschnitt VI Abs. 5 gilt in diesem Fall entsprechend.

 

(3) Durch die Regelung in Abschnitt VII Abs. 1 wird das Recht zur Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen nicht berührt.

 

(4) Widerrufsrecht des Kunden

 

a)     Sofern die Buchung  via E-Mail oder Internetformular erfolgt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

b)     Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: WR Sportmarketing GbR, Sanddornweg 36, 42781 Haan; Fax: 03212 / 379 46 74; E-Mail: info@wr-sportmarketing.de.

c)      Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn WR mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

d)    Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von WR zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für WR mit deren Empfang.


VIII.      Haftung

 

(1) WR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungshilfen. WR haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet WR jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. WR haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

 

(2) WR haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von WR oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

 

(3) WR haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeiten und Außenbereich) sowie der Sporthalle/-platz zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von WR oder eines seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht wurde.

 

(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung  (Rücktritt gem. Abschnitt VI Abs. 4) durch WR gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist WR verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.

 

(5) Außer im Fall des vorstehenden Abs. 4 ist eine über die Rückerstattung des Camp-Preises hinausgehende Haftung von WR, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern bei dem Rücktritt die in Abschnitt V Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.


IX.        Sonstiges

 

(1) Die örtliche Camp-Leitung von WR gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für WR wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.

 

(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite www.scamix.de von WR entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von WR für Camp-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.